Allgemeine Geschäftsbedingungen

ACCEED GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im geschäftlichen Verkehr zwischen uns – der Acceed GmbH – und dem Kunden, wenn dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, gegenüber dem Kunden vorbehaltslos erbringen. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen – hierzu zählen auch individuelle Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – der entsprechende schriftliche Vertragstext bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(3) Die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugebenden, rechtserheblichen Erklärungen, wie das Setzen von Fristen, das Anzeigen von Mängeln, die Erklärung des Rücktritts oder der Minderung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AGB haben lediglich klarstellende Wirkung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften auch ohne eine solche Klarstellung, soweit diese in unseren AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote, z. B. abrufbar auf unseren Webseiten, sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Mit der Bestellung des Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts Abweichendes ergibt, ist der Kunde an sein Angebot 14 Tage gebunden. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung, z. B. durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

§ 3 Lieferung, Versand, Gefahrübergang und Verzug

(1) Sofern ein verbindlicher Liefertermin nicht vereinbart ist, sind wir berechtigt, diesen nach billigem Ermessen zu bestimmen. § 315 BGB findet insoweit Anwendung. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen wir die vertragsgegenständliche Ware bei Vorlieferanten erst bestellen müssen. Die Lieferung erfolgt ab Lager Acceed GmbH in Düsseldorf, wo auch der Erfüllungsort ist.

(2) Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Die Art und Weise der Versendung (insbesondere Verpackung, Transportunternehmen und Art der Versendung) wird, vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung, durch uns bestimmt.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf (vgl. § 3 (2)) geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an die Transportperson bzw. das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(4) Ist uns die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins nicht möglich, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Im Übrigen bestimmt sich der Eintritt des Lieferverzuges durch uns nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hiervon umfasst ist die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (ab Lager), zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Im Falle des Versandes der Ware trägt der Kunde die Kosten für Verpackung und Transport. Eine Versicherung der Ware kann auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden vorgenommen werden. Sämtliche Transportverpackungen und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung gehen in das Eigentum des Kunden über und werden von uns nicht zurückgenommen. Etwaige Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

(3) Ist keine andere Vereinbarung getroffen, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und Rechnung zu zahlen.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB unberührt.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als diese rechtkräftig festgestellt sind oder von uns nicht bestritten werden. Im Falle von Ansprüchen wegen eines Mangels der Kaufsache ist der Kunde berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil seiner Leistung zurückzubehalten.

(6) Wir sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 321 BGB) zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn wir einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen haben und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich und schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn und soweit die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Er darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor dem vollständigen Ausgleich des fälligen Kaufpreises nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

(3) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder zahlt er den fälligen Kaufpreis nicht, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache aufgrund des Rücktritts und des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Diese Rechte werden von uns nur geltend gemacht, wenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist – bis auf Widerruf gemäß § 5 (7) – zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend.

(5) Erfolgt eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Vorbehaltswaren mit anderen Sachen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neu entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Ohne hieraus verpflichtet zu sein, gelten wir in diesem Fall als Hersteller. Wir erwerben Miteigentumsanteile im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Sache, sofern Eigentumsrechte Dritter bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung bestehen bleiben. Für die entstehenden Erzeugnisse gilt das Gleiche wie für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(6) Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt insgesamt beziehungsweise in Höhe unseres Miteigentumsanteils nach dem vorstehenden Absatz (5) an uns ab. Wir nehmen die Abtretung ausdrücklich an. Die sich aus § 5 (2) dieser AGB ergebenden Pflichten für den Kunden gelten auch für die abgetretenen Forderungen.

(7) Der Kunde wird – jederzeit widerruflich – ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Unsere Berechtigung zum Einzug der Forderung bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß § 5 (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(8) Soweit der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, kann der Kunde die Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verlangen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nicht abweichend geregelt. In jedem Fall bleiben die Sondervorschriften zum Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

(2) Soweit zwischen dem Kunden und uns Vereinbarungen über die Beschaffenheit getroffen worden sind, bilden diese die Grundlage der Mängelhaftung. Zu den Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Ware zählen die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, z. B. abrufbar auf unseren Webseiten. Gleiches gilt für sonstige dem Kunden vor seiner Bestellung von uns überlassenen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogenen Unterlagen zu Produkten. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter sind dagegen nicht Gegenstand der vereinbarten Beschaffenheit. Für diese übernehmen wir auch sonst keine Haftung.

(3) Voraussetzung sämtlicher Mängelansprüche ist, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten vollumfänglich nachkommt. Er hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Anzeige aus. Der Kunde hat, unabhängig von seiner Untersuchungs- und Rügepflicht, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, wobei auch in diesem Fall die rechtzeitige Absendung der Anzeige ausreichend ist. Unterbleibt die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Gewährleistung bzw. Haftung insoweit ausgeschlossen.

(4) Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, die Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.

(5) Die geschuldete Nacherfüllung durch uns kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde seinen Kaufpreiszahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Es steht dem Kunden frei, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Stellt der Kunde einen Mangel fest, so muss er uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit geben. Umfasst ist auch die Pflicht, uns die Sache zur näheren Prüfung zu übergeben. Wird Ersatzlieferung gewählt, hat uns der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben.

(7) Liegt tatsächlich ein Mangel vor, tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, welche zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlich sind. Hiervon umfasst sind beispielsweise Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Wir sind berechtigt die Kosten, die uns durch ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen entstanden sind, vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(8) Schlägt die Nacherfüllung durch uns fehl oder ist eine durch den Kunden gesetzte angemessen Frist zur Nacherfüllung abgelaufen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Mangel unerheblich ist.

(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestimmen sich gemäß dem nachfolgenden § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkung gemäß § 7 (2) gilt nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geht, oder sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Unberührt bleiben auch weitere zwingende gesetzliche Verjährungsregelungen, insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 17. Mai 2018
Acceed GmbH
Dr. Werner Kunze
Arnoldstr. 19
40479 Düsseldorf
support@acceed.com

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